Camping-Ordnung

Camping-Ordnung 
Rock im Garten

Der Camping-Ground ist KEIN Bestandteil des offiziellen „Rock im Garten Festival“-Geländes. Es handelt sich um eine freigegebene Fläche des entsprechenden Landwirtes, die außerhalb der Haftung von „Rock im Garten“ liegt. Camping erfolgt daher auf eigene Gefahr und jeder Nutzer handelt auf eigene Haftung! Trotzdem oder gerade deswegen müssen wir ein kleines Regelwerk vorgeben, dem in jedem Fall nachgekommen werden muss. Zuwiderhandlung führt zu einem direkten Platzverweis!

Grundregeln:
  1. Camping ist nur in Kombination mit dem Erwerb einer Tageskarte für das „Rock im Garten Festival“ zugelassen
  2. Camping darf nur in den vorgesehenen Flächen stattfinden, so dass Zufahrtswege für die Feuerwehr oder den Rettungsdienst stets frei erreichbar sind
  3. Auf der Camping-Fläche bitten wir darum, Rücksicht auf die anderen Camper zu nehmen. Neben den Festival-Enthusiasten campen bei uns auch Familien mit Kindern
  4. Offenes Feuer und damit auch einhergehend die Benutzung von Grills, Gaskochern, Feuerschalen oder sonstigen Gerätschaften etc. ist auf der Campingfläche strikt untersagt
  5. Rauchen ist nur gestattet, sofern es im direkten Umfeld des Campers / Zeltes sichergestellt ist, dass die „Kippen“ in feuerfesten Behältnissen entsorgt werden können
  6. Die Verwendung von Glasbehältnissen ist limitiert auf geschlossen Räume innerhalb der Campingfläche, also z.B. nur innerhalb eines Campingwagens oder Zeltes. Auf der freien Fläche sind z.B. nur Plastikbehältnisse/-becher oder Dosen zugelassen
  7. Zudem sind auf dem Gelände strategisch Wasserspeicher verteilt. Diese dienen als Notfall-Wasserspeicher für Notsituationen wie z.B. Brände und enthalten KEIN Trinkwasser! 
  8. Sanitäre Anlagen werden von den Veranstaltern am Rande des Camping-Grounds zugänglich gemacht. Dies geschieht freiwillig ohne jedweden Rechtsanspruch! Auch hier ist das vorhandene Wasser KEIN Trinkwasser! 
  9. Die sanitären Anlagen sind so zu hinterlassen, dass sich der nachfolgende Benutzer dort trotzdem „problemfrei“ erleichtern kann.
  10. Es ist außerdem und daher nicht gestattet, die „Notdurft“ einfach in der Natur zu verrichten! 
  11. Produzierter Müll ist nach dem Festival selbstverständlich in Eigenregie von dem jeweiligen Camper privat zu entsorgen, so dass wir nach Ende des Festivals eine „besenreine“ Campingfläche hinterlassen bekommen. 

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